Ab dem 01.03.2024 gilt die folgende Gebührenordnung:

Mitgliedsbeiträge und Gebührenordnung – RV Lippstadt e.V.    

 gültig ab 01. März 2024

1.   Aufnahmebeiträge

Erwachsene/Junioren.............................................................................. 20 €

Familien....................................................................................................50 €

2.   Jahresbeiträge

Junioren, Studenten, Schwerbehinderte (Nachweispflicht).................... 40 €

Erwachsene............................................................................................65 €

Familien (ab 3 Mitgliedern, max. 2 Erwachsene plus eigene Kinder) …...120 €

Eintritt zum 4 Quartal des Jahres.............................................halber Jahresbeirag

 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Auszubildende und Studenten ohne festes Einkommen, (Nachweis ist Voraussetzung), gelten als Junioren.

3.   Reit- und Voltigiergebühren

·         Reitstunden dauern in der Regel 45 Minuten.

·         Der Longenunterricht dauert 20 Minuten.

·         Voltigierstunden dauern in der Regel 60 Minuten inkl. Aufwärmung, plus Vor- und Nachbereitung.

Die Gebühren für die Reitabteilung betragen ab dem 01. März 2024 pro Monat

Schulstunden Junioren/Senioren, auch Longe, 1x wöchentl. mit Schulpferd ...90 €

Schulstunden Junioren/Senioren 2x wöchentl. mit Schulpferd....................... 180 €

 

Schulstunden Junioren/Senioren 1x wöchentl. mit Privatpferd........................ 45 €

Schulstunden Junioren/Senioren 2x wöchentl. mit Privatpferd....................... 90 €

Einzelreitstunde für Schulstunden, nur für Gelegenheitsreiter (werden beim Reitlehrer bar bezahlt)

Junioren/Erwachsene mit Schulpferd.............................................................. 25 €

Junioren/Erwachsene mit Privatpferd.............................................................. 15 €

Probereiten mit Schulpferd.............................................................................. 25 €

 

Die Gebühren für die Voltigierabteilung betragen ab dem 01. März 2024 pro Monat

Voltigieren 1x pro Woche.......................................................................... 35 €

Voltigieren 2x pro Woche  ........................................................................ 55 €

3 Probestunden (bar oder Paypal)............................................ ...............20 €

 Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der Jahresbeiträge. Es ist keine Barzahlung, außer bei den Einzel- und Probereitstunden und der Anlagennutzung für Nichtmitglieder, möglich.

Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren zu Beginn des Monats bzw. des Quartals eingezogen. Hat der Zahlungspflichtige eine Rücklastschrift zu verantworten (mangelnde Deckung, Kontowechsel nicht mitgeteilt, Widerspruch ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kassenwart) ist er dem RV Lippstadt in jedem Fall schadensersatzpflichtig und hat die fällige Gebühr des Bankinstitutes + Bearbeitungsgebühr von 5 € hierfür zu übernehmen.

Reit- und Voltigierschüler, die an einer Unterrichtsstunde nicht teilnehmen können, haben sich rechtzeitig bei den Übungsleitern abzumelden. Bei Kindern sollte diese Abmeldung durch die Eltern erfolgen.

Bei Verhinderung des Reitschülers ist es, seitens des Schülers, nicht möglich den Platz durch einen anderen Reitschüler gebührenfrei zu ersetzen. Ausnahmen behält sich der Verein z. B. bei engen Familienmitgliedern vor. Der Ersatz durch Einzelreitschüler seitens des Vereins ist jederzeit möglich.

Dem Reit- bzw. Voltigiertrainer ist es überlassen, bei einer Vielzahl von Absagen einzelne Gruppen vorübergehend zusammenzulegen. In jedem Fall bleibt die monatlich bzw. vierteljährlich entrichtete Gebühr davon unberührt. Das gleiche gilt für Urlaubs- und Krankheitszeiten der Trainer. Jeder Trainer bemüht sich jedoch frühestmöglich um Ersatz.

4.   Helferstunden

Lt. Aushang am Stall

5.   Gebühr für Reitanlagen – und Hallennutzung

Für Nicht-Aufstaller gelten die folgenden Gebühren:

Anlagennutzung von Mitgliedern für 1 Quartal pro Pferd:................. 80 €

Anlagennutzung von Mitgliedern einmalig (z. B. vor Turnieren)..... je 7 €

Anlagennutzung von Nichtmitgliedern einmalig............................. je 12 €. (nur in bar oder Paypal)

 Die Nutzung ist grundsätzlich nur Mitgliedern des RV Lippstadt e.V. gestattet. Ausnahmen für Nichtmitglieder müssen vorher mit dem Vorstand abgesprochen werden.

 Pferdebesitzern ist es keinesfalls gestattet ihre Pferde auf den Weiden, Paddocks oder in Boxen auch nur vorübergehend abzustellen. Dies ist ausschließlich den Aufstallern des RV Lippstadt e.V. erlaubt, die zusätzlich eine Weideganggebühr entrichten.

6.   Spinde

Folgende Mietgebühren fallen für die Nutzung der Spinde an:

Spindfach klein ...................................................................................... 2,50 €

Spindfach groß ...................................................................................... 5,00 €

Sattelschrank klein ................................................................................ 5,00 €

Sattelschrank groß .............................................................................. 10,00 €

 Die Mietgebühr wird halbjährlich im Voraus per Lastschrift abgebucht. Für die Schlüssel der Spinde werden 10 €, für die Schränke 25 € Pfand in bar erhoben.

7.   Kündigungsfristen

Es gelten die folgenden Kündigungsfristen:

·         Kündigung der Vereinsmitgliedschaft:              Einen Monat zum Ende des Jahres, also bis zum 30.11. eines Jahres.

·         Kündigung der Schulreitstunden:                      Vier Wochen vor Quartalsende.

·         Kündigung der Voltigierstunden:                       Vier Wochen vor Quartalsende.